Kosten

Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt. Oft richtet sich die Gebührenhöhe dabei nach dem Streitwert: höherer Streitwert führt meistens auch zu höheren Gebühren. Eine abweichende Gebührenvereinbarung, insbesondere die Vereinbarung einer zeitabhängigen Vergütung (z.B. Stundenhonorar) und neuerdings auch eine Erfolgshonorar - Vereinbarung sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Gebühren für eine reine Beratung (ohne Vertretung) sollen zwischen Mandant und Anwalt ohnehin nach Möglichkeit im Vorhinein frei ausgehandelt werden.

Oft kann für eine erste halbstündige Beratung ein Betrag von 50 € als angemessen vereinbart werden.

In der Erstberatung erhalten Sie auch eine Einschätzung der Kosten weiteren Vorgehens und die etwaige Möglichkeit einer Kostenerstattung durch Prozessgegner oder Staatskasse.

Personen mit geringem Einkommen (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld, die Empfänger von BAföG oder kleiner Rente), die kein erhebliches Vermögen haben, haben oft Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe können Sie direkt bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Eine eventuelle Bedürftigkeit kann dabei von Ihnen durch Belege zum Einkommen, zur Vermögenslage und zu größeren Ausgaben wie Miete, Unterhalt, Versicherungsbeiträge, Kreditraten gegebenenfalls dargelegt werden. Für die Bezieher von ALG 2 genügt dem zuständigen Gericht der neueste Bescheid der Arbeitsagentur (oder DLZ bzw. ARGE) in der Regel als Nachweis. Die Gerichte werden bei der Bewilligung von Beratungshilfe zunehmend strenger. Gesetzliche Verschärfungen sind geplant. Kostenlose oder billigere nichtanwaltliche Beratungsmöglichkeiten sollen zuvor genutzt werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihnen über den Eigenanteil hinaus keine Kosten beim Anwalt entstehen, dann müssen Sie sich vor dem Anwaltsbesuch den Berechtigungsschein bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht besorgen.

Kommt es zum Gerichtsprozess, dann gibt es bei finanzieller Bedürftigkeit für Gerichtsverfahren mit hinreichender Erfolgsaussicht in vielen Fällen Prozeßkostenhilfe für die Gerichtskosten und den eigenen Rechtsanwalt. Den PKH-Antrag stellen die Anwälte für Sie beim Gericht. In bestimmten Strafsachen kommt Pflichtverteidigung in Betracht.

Sehr nützlich ist in vielen Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Mandanten mit Rechtsschutzversicherung können um ihr Recht streiten, ohne die Kosten fürchten zu müssen. Reicht Ihr Rechtsschutz aus? Falls nicht, dann ergänzen Sie ihn rechtzeitig vor Eintritt eines Versicherungsfalles. Klicken Sie zu diesem Zweck auf die Waage:

Goldwaage

 

Rechtsanwältin Marieluise Strauß ist befugt, wie jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin in Deutschland, für alle Rechtsschutzversicherungen zu arbeiten. Sie haben dies bereits für Versicherte unter anderem folgender Rechtsschutzversicherungen getan: ADAC, Advocard, Allianz, Allrecht, ARAG, Auxilia KS, Badische, D.A.S. (DAS), DBV-Winterthur, Debeka, Deurag, DEVK, Gerling, HDI, HUK24, Karlsruher, LVM, Mecklenburgische, NRV, Örag, R+V (RuV, RundV Rechtsschutzversicherung AG), Roland, RSU (Rechtsschutz-Union), VHV, WGV. Bei Strauß u. Stienen sind Sie aber auch willkommen, wenn Ihr Rechtsschutzversicherer hier etwa nicht genannt sein sollte. Bringen Sie zum Gespräch beim Anwalt Ihren Versicherungsschein mit. Aufgrund der Police können wir Rechtsanwälte prüfen, ob Ihre Rechtsfrage (Ihr Fall) von den Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages abgedeckt sein könnte. Falls schon vorhanden, bringen Sie auch die Ihnen von Ihrer Rechtsschutzversicherung auf Ihre telefonische Anfrage hin genannte Schadennummer mit. Eine solche vorherige telefonische Anfrage bei der Zentrale Ihrer Versicherung (nicht beim insoweit unzuständigen örtlichen Vertreter, der Ihnen die Versicherung verkauft hat) empfiehlt sich schon deshalb, damit Sie, wenn auch telefonisch und daher streng genommen gemäß den meisten Versicherungsbedingungen noch unverbindlich, aus berufenem Munde die Auskunft erhalten, ob Ihr Rechtsschutzvertrag grundsätzlich den erforderlichen Deckungsschutz bietet, ob die Wartezeit erfüllt ist und ob Sie einen Eigenanteil beim Anwalt zu zahlen haben. Wir übernehmen sodann umgehend für Sie die immer auch vorgeschriebene schriftliche Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit der näheren Schilderung Ihres Falles und erforderlichenfalls der Übersendung von Schriftstücken für die abschließende Prüfung der Versicherung. Wenn Sie schon eine Schadensnummer haben, dann ist die schriftliche Kostendeckungszusage der Versicherung allerdings meist nur noch eine Formsache und folgt der anwaltlichen Anfrage in kürzester Zeit, oft schon binnen eines Werktages, nach. Ideal wäre es, wenn Sie bereits die Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung in schriftlicher Form bekommen haben und beim Rechtsanwalt schon zum ersten Beratungsgespräch vorlegen können.

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