
Mietrechtliche Beratungen und Vertretungen bringen unter
anderem folgende Aufgaben mit sich: Kündigungen (fristlos oder fristgerecht) von
Vermieterseite (beispielsweise wegen Eigenbedarfs) und Mieterseite,
Räumungsprozesse, Durchsetzung oder Abwehr von Mietminderungen, Eintreiben von
Mietrückständen, Vorbereitung und Prüfung von Mieterhöhungen aufgrund örtlicher
Vergleichsmieten oder wegen durchgeführter Modernisierung,
Betriebskostenabrechnung usw.
Auch kann es unter Umständen sinnvoll sein, vor einem Mietvertragsabschluss den Vertragsentwurf vom Anwalt überprüfen zu lassen.
Dabei ist Frau Rechtsanwältin Strauß für Vermieter und Mieter tätig in den Bereichen der Wohnungsmiete und der Gewerberaummiete.
Rechtsanwältin Marlis Strauß hat schon in ihren früheren Funktionen in leitender Position der Gebäudewirtschaft in Görlitz und als Vorstandsmitglied des Vereins Haus und Grund Görlitz regelmäßig Mietprozesse geführt und im Auftrag ihres früheren Arbeitgebers, VEB Gebäudewirtschaft Görlitz, langjährig Sprechstunden für Mietrechtsfragen von tausenden Mietern der insgesamt etwa dreißigtausend Vertragseinheiten (Wohnungen und Gewerberäume) abgehalten.
Diese Erfahrungen hat sie in langjähriger anwaltlicher Tätigkeit erfolgreich gefestigt.