
Die Rechtsanwältin Strauß in Görlitz
begleitet Sie juristisch in der oft schweren Lebenslage einer Ehescheidung.
Scheidungen und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen und Streitigkeiten im
Familienrecht machen einen erheblichen Teil ihrer Tätigkeit aus.
Dazu gehören die eigentliche Ehescheidung aber insbesondere auch Prozesse über den Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt (Getrenntlebensunterhalt, also der Unterhalt der getrennt lebenden Ehegatten bis zur Scheidung), Geschiedenenunterhalt (der Unterhalt nach der Scheidung, nachehelicher Unterhalt), Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Teilung des Hausrats, Zuweisung der Ehewohnung, Auseinandersetzung bei gemeinsamem Grundbesitz, Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich (beispielsweise falls einer der Ehegatten Kreditraten für ein gemeinsames Grundstück allein bezahlt hat), Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs usw.
Hinzu kommen die bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ihrer Trennung anstehenden Rechtsfragen und ferner Angelegenheiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Die Rechtsanwältin Strauß in Görlitz tut als Scheidungsanwältin alles dafür, extreme Streit-Situationen, wie sie leider in Scheidungsfällen oft entstehen, zu vermeiden. Man sehe im Scheidungsgegner und in der Scheidungsgegnerin immer nicht nur einen Feind sondern vorrangig noch den Menschen. Das persönliche Ziel ist nicht die Maximierung ihrer Anwaltsgebühren sondern Ihr Interesse als Mandant. Rechtsanwältin Strauß sagt es Ihnen also vorher, was an Kosten auf Sie zukommen kann und welchen Teil des Streits Sie, sofern es geht, lieber vermeiden sollten. Mit Konsequenz betreibt Sie aber für Sie die Durchsetzung Ihrer angemessenen Forderungen und ebenso konsequent führt sie für Sie den meist längeren Abwehrkampf gegen oft leider durch Manche radikal überzogene Anspruchsphantasien.
Sie haben gehört, eine Mediation sei ideal? Die Einschaltung von Mediatoren sei preisgünstigerer als Ehestreit über Anwälte? Diese These kann zutreffen, ist aber oft nur Augenwischerei. Anwälte arbeiten in einer Vielzahl von Scheidungsprozessen, die über Prozesskostenhilfe (PKH) laufen, für etwa 700,00 €, die von der Staatskasse gezahlt werden und durch die die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Scheidungsverfahren, einschließlich von Ratschlägen zur außergerichtlichen Einigung, abgedeckt werden. Selbstzahler haben in Ostsachsen, wo verhältnismäßig kleine Einkommen und Vermögen in der Mehrzahl sind, auch wenn sie gut bezahlte Arbeit haben, selten mehr als 1.500,00 bis 2.000,00 Euro Anwaltskosten für ihren Scheidungsanwalt aufzubringen. Dafür gibt es beim Rechtsanwalt im Normalfall nach oben hin keine Stundenbegrenzung bei der Arbeitsleistung. Ihrer Verantwortung als Organ der Rechtspflege bewusste Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überzeugen im Vorfeld der Scheidung bei der Beratung ihre Mandanten ohne Mehrkosten, unnötigen Streit zu vermeiden. Was kann gegen solch kostengünstige Bedingungen eine Mediation sparen helfen mit Preisen von teils weit über 150,00 € die Stunde, für die es keine Prozesskostenhilfe gibt, die der Mandant also selbst bezahlen muss? Dazu kommt dann immer noch der Scheidungsprozess mit seinen normalen Gerichts- und Anwaltskosten ob mit oder ohne PKH. Da würden sich manche Geschiedenen sicher wünschen, sie hätten sich von Anfang an statt einer vorgeschalteten oder parallel zur Scheidung verlaufenden Mediation besser ausschließlich auf anwaltlichen Rat im Rahmen des Scheidungsmandates verlassen.