Zulassungen

Grundsätzlich sind alle Rechtsanwälte in Deutschland berechtigt, jedes Rechtsgebiet zu bearbeiten und bei fast allen Gerichten aufzutreten mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise nicht beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Rechtsanwälte Strauß und Stienen vertreten Sie demzufolge bei Bedarf anwaltlich bei den Amtsgerichten und Landgerichten im Freistaat Sachsen sowie vor dem Sächsischen Oberlandesgericht Dresden und nach Absprache auch bei einem anderen Amtsgericht, Arbeitsgericht, Landgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht in Sachsen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, ferner auch bei einem anderen Oberlandesgericht in Deutschland.

für Anwälte (Korrespondenz)

zur Startseite

Das Bild zeigt eine junge Besucherin im Landgericht Görlitz am Tag der offenen Tür nach dem Umbau des Gebäudes im Jahr 2004 :

Foto eines Gerichtssaales